Lindsay Clancy Trial
Vor dem Plymouth County Superior Court (Plymouth County liegt im US Bundesstaat Massachusetts, zwischen Boston und Cape Cod) ist am 4. September 2026 das Strafverfahren wegen Dreifachmordes gegen die Angeklagte Mutter von drei Kindern, Lindsay Clancy, mit einem sogenannten Mistrial-Beschluss zu Ende gegangen.
Ein Mistrial bedeutet, dass das Verfahren nicht durch Urteil beendet, sondern – zumeist aufgrund eines Verfahrensfehlers – letztlich abgebrochen wird. Im deutschen Strafprozess wäre die Situation mit derjenigen eines Aussetzungsbeschlusses vergleichbar, wobei ein Mistrial die Folge hat, dass die Staatsanwaltschaft erneut in die Entscheidungsbefugnis über eine erneute Anklageerhebung oder eine Verfahrenseinstellung kommt.
Im Verfahren gegen Lindsay Clancy hatte zu einem Mistrial geführt, dass sich die zwölf Geschworenen – auch nach Gewährung weiterer Beratungszeit – nicht einstimmig auf ein Urteil einigen konnten. Es gab offenbar einen Geschworenen, der sich der Mehrheitsentscheidung der übrigen Juroren nicht anschließen wollte. Später kam heraus, dass er der Einzige war, der für eine Verurteilung votiert hatte.
Der Angeklagten war vorgeworfen worden, ihre drei Kinder im Alter zwischen acht Monaten und fünf Jahren stranguliert zu haben, was diese auch nicht bestritt. Sie bzw. ihre Verteidigung berief sich allerdings im Wesentlichen auf eine sogenannte Insanity Defense, argumentierte also, die Angeklagte habe die Tat in einem Zustand der Schuldunfähigkeit begangen und sei daher strafrechtlich nicht verantwortlich.
Lindsay Clancy berief sich insbesondere darauf, unter einer schweren Episode postnataler Depression bzw. eines nachgeburtlichen psychotischen Zustands („postpartum psychosis“) gelitten zu haben. Unmittelbar nach der Tat hatte sie sich u.a. an den Handgelenken Schnittwunden zugefügt und war aus einem Fenster im zweiten Stock des Wohnhauses gesprungen. Was offenbar der Versuch eines Suizids gewesen sein soll, endete in einer dauerhaften Lähmung des Unterkörpers, weswegen die Angeklagte der Gerichtsverhandlung vom Rollstuhl aus beiwohnte.
Das Verfahren selbst drehte sich damit im Schwerpunkt um die Frage der Schuldfähigkeit, wozu eine Reihe psychiatrischer Sachverständiger bzw. psychiatrisch geschulter Zeugen angehört wurden, die die Angeklagte teilweise bereits vor der in Rede stehenden Tat behandelt hatten. Der prozessuale Beweismaßstab war, dass der die Anklage vertretende Bundesstaat Massachusetts über das Maß begründeter Zweifel hinaus („beyond a reasonable doubt“) eine Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt nachzuweisen hatte.
Übertragen auf das deutsche Straf- und Strafprozessrecht wäre die Verteidigung vergleichbar mit dem Einwand, ein Angeklagter sei zum Zeitpunkt der Tat Schuldunfähig gewesen im Sinne des § 20 Strafgesetzbuch. Unter die dort aufgeführten Fallgruppen können auch Zustände psychischer Erkrankungen im Zusammenhang mit Geburten fallen. Die Hürden sind jedoch außerordentlich hoch. Leicht und mittelgradige depressive Erkrankungen genügen in aller Regel nicht für die Annahme einer Schuldunfähigkeit. Ebenso wenig genügt eine von einer Mutter in Anbetracht einer (ungewollten) Schwangerschaft bzw. Geburt empfundene Ausweglosigkeit als generell schuldausschließend. Es wäre schon darüber hinausgehend die Feststellung eines gravierenden, psychotischen Krankheitsbildes erforderlich.
Ganz ähnlich ist der Prüfungsmaßstab nach dem auf das Verfahren gegen Lindsay Clancy anwendbaren Recht des Bundesstaates Massachusetts. Die Verteidigung trug daher vor, der postnatale, psychotische Zustand habe sich insbesondere in Halluzinationen geäußert; Stimmen im Kopf der Angeklagten hätten ihr Befehle zur Umsetzung der Tat erteilt. Das hat offenbar elf von zwölf Jury-Mitglieder überzeugt und ein Jury-Mitglied nicht.
Ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut betreibt, eine einverständliche Lösung anbietet oder die Anklage fallen lässt, ist noch offen. Die Verteidigung argumentiert, ein neuer Prozess würde – ausnahmsweise, da dies bei einem Mistrial in aller Regel gerade nicht der Fall ist – gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoßen und sei daher ohnehin unzulässig.